Er verlangte, dass jetzt über den Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung abgestimmt werde. Er rügte damit eine (in seinen Augen bestehende) formelle Unregelmässigkeit in der Verhandlungsführung und zeigte auch gleich auf, wie dieser zu beheben sei ("[…] jetzt abstimmen"). Von einer solchen Rüge ist auch die Beschwerdebeteiligte ausgegangen (vgl. act. 10/3 S. 2). Seine Auffassung wiederholte der Beschwerdeführer in der anschliessenden Diskussion mit dem Versammlungsleiter mehrfach.