2.7. Die Darstellung der Vorinstanz gibt die protokollarisch festgehaltenen Vorgänge an der Kirchbürgerversammlung zwar verkürzt wieder, im Ergebnis ist ihr jedoch zuzustimmen. Der Beschwerdeführer meldete sich mit einem Ordnungsantrag und monierte ganz konkret, dass man – nachdem ein entsprechender Antrag gestellt worden sei – nur noch über die Frage der beantragten Urnenabstimmung und nicht mehr über die Baukreditvorlage an sich hätte diskutieren dürfen. Er verlangte, dass jetzt über den Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung abgestimmt werde.