Der Kirchenverwaltungsrat, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Armin Bossart, nahm für die Katholische Kirchgemeinde B.__ (Beschwerdebeteiligte) am 5. Dezember 2019 zur Beschwerde Stellung (act. 13). Er beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdeführers (act. 13). In weiteren Eingabe hielten der Beschwerdeführer und die Beschwerdebeteiligte an ihren Standpunkten fest (act. 15, 19 und 22). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge, den angefochtenen Entscheid und die Akten wird – soweit wesentlich und erforderlich – in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.