September 2019 (Datum Poststempel) Beschwerde beim Verwaltungsgericht (act. 1 und 5). Er beantragte sinngemäss, der angefochtene Entscheid (und damit auch die mit seiner Abstimmungsbeschwerde angefochtenen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung) seien aufzuheben, eventuell sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Streitsache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Vorinstanz teilte am 24. Oktober 2019 den Verzicht auf eine Vernehmlassung mit (act. 7). Der Kirchenverwaltungsrat, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Armin Bossart, nahm für die Katholische Kirchgemeinde B.__ (Beschwerdebeteiligte) am 5. Dezember 2019 zur Beschwerde Stellung (act. 13).