[…] Es gibt nur drei Ordnungsanträge. Schluss der Rednerliste, Schluss der Diskussion und Rückkommen. Über die muss der Versammlungsleiter unverzüglich abstimmen lassen, alle anderen werden im Sinne der Schlussabstimmung, zuerst der Antrag aus der Bürgerschaft, vorgestellt dem Antrag des Rates [zur Abstimmung gebracht]. Ich werte deinen Antrag als Ordnungsantrag, dass wir jetzt die Diskussion beenden und über diesen Antrag muss die Bürgerschaft abstimmen. Ist das in deinem Sinne? A.__: Ja und im Übrigen kündige ich eine Beschwerde an.