Gleichzeitig empfahl er, diesen Antrag abzulehnen. In der Folge ergriffen weitere Bürgerinnen und Bürger der Kirchgemeinde das Wort. Sie äusserten sich zunächst zur beantragten Urnenabstimmung, dann aber auch immer mehr zur Kreditvorlage an sich. Schliesslich meldete sich A.__ mit einem von ihm als "Ordnungsantrag" bezeichneten Votum. Er führte aus, nachdem ein Antrag auf Urnenabstimmung gestellt worden sei, hätte man seiner Meinung nach nur noch darüber und nicht mehr über das Projekt selbst diskutieren dürfen. Er verlange, dass © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte