Demnach erkennt das Verwaltungsgericht auf dem Zirkulationsweg zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Entscheid der Vorinstanz aufgehoben und die Angelegenheit wird zur Durchführung des Auflage- und Einspracheverfahrens an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. 2.1. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'500 trägt die Beschwerdegegnerin. Auf die Erhebung wird verzichtet. Der Kostenvorschuss von CHF 1'500 wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.