Das Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen zeigt sich indes nicht ausschliesslich durch die aktive Teilnahme in lokalen Vereinen oder an Veranstaltungen. Denn unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin den Einbürgerungstest mit Fragen über den Staatsaufbau, der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse (aArt. 14 lit. b BRG) und der aktuellen Geschehnisse in der Gemeinde (aArt. 14 lit. a BRG) ohne Weiteres erfolgreich bestand. Mit diesem Wissen zeigte sie einerseits, dass sie sowohl mit den schweizerischen als auch örtlichen Verhältnissen vertraut ist.