Die Vertrautheit ist dann gegeben, wenn die einbürgerungswillige Person regelmässige Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt oder sich zugunsten eines lokalen Vereins engagiert. Zudem muss sie über historische Ereignisse und geographische und staatspolitische Gegebenheiten in der Schweiz Bescheid wissen. Da die betroffene Person mit der Erteilung des Bürgerrechts Zugang zu politischen Rechten erhält, werden auch Kenntnisse zu den politischen Rechten in der Schweiz vorausgesetzt (Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht vom 4. März 2011, BBl 2011 2825 ff. Ziff. 1.2.2.7).