Die von ihr angegebenen Referenzpersonen würden ausser ihrer Freundin nicht in X.__ wohnen. Die sozialen Verbindungen zu X.__ und die Beteiligung sowie ihr Interesse am gesellschaftlichen Leben in X.__ sei dementsprechend vermindert. Laut Angaben der Beschwerdeführerin könne sie aufgrund der beruflichen Belastung kaum an lokalen Veranstaltungen in X.__ teilnehmen. Diese Gründe seien zwar verständlich, dabei handle es sich aber um von ihr selbst gesetzte Lebensbedingungen. Die Bekundung eines minimalen Interesses am Leben in der Gemeinde sei trotz der Berufstätigkeit vorstellbar. Ein solches sei anhand der Akten bei der Beschwerdeführerin nicht feststellbar.