B. Am 2. September 2019 erhob M.__ (Beschwerdeführerin) durch ihren Rechtsvertreter Beschwerde gegen den Entscheid des Departements des Innern (Vorinstanz) vom 16. August 2019 beim Verwaltungsgericht. Sie stellte das Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und der Einbürgerungsrat der politischen Gemeinde X.__ (Beschwerdegegnerin) sei anzuweisen, das Verfahren zur Erteilung des Bürgerrechts weiterzuführen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.