1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben, soweit die Vorinstanz den Beschwerdegegner angewiesen hat, der Beschwerdeführerin unentgeltlich und ohne Anrechnung des bisher erfolglosen Prüfungsversuchs die Möglichkeit zu geben, den Prüfungsteil "Praktische Arbeiten" zu wiederholen. Aufgehoben wird auch der vorinstanzliche Kostenspruch, soweit damit der Beschwerdeführerin ein Drittel der amtlichen Kosten des Rekursverfahrens auferlegt und die Höhe der vom Beschwerdegegner der Beschwerdeführerin zu leistenden Entschädigung der ausseramtlichen Kosten des Rekursverfahrens festgesetzt wurden.