Die Prüfungsbesuche beschränken sich auf das ausführungsabhängige nötige Mass und dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden Beobachtungen für die Gesamtbeurteilung. Mindestens ein Mitglied des Expertenteams – das heisst die Expertin 1 – überprüft die durch die Fachkraft vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorgeschlagenen Bewertung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Chefexpertin. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte