Aus den verschiedenen Wegleitungen und Erläuterungen ergibt sich zusammenfassend, dass die "Individuelle Praktische Arbeit" von der vorgesetzten Fachkraft bewertet wird. Die Überprüfung der "Individuellen Praktischen Arbeit" auf formale Korrektheit und die Begleitung der Ausführung des Auftrags durch die Expertin beschränkt sich grundsätzlich auf Stichproben. Die Prüfungsbesuche beschränken sich auf das ausführungsabhängige nötige Mass und dienen in erster Linie der Vertrauensbildung und den ergänzenden Beobachtungen für die Gesamtbeurteilung.