Mindestens ein Mitglied des Expertenteams hatte die durch die vorgesetzte Fachkraft vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorgeschlagenen Bewertung zu überprüfen (Ziffer 2.4.3). Das Expertenteam und die vorgesetzte Fachkraft sollten sich nach Vorliegen des Bewertungsvorschlags für den ausgeführten Prüfungsauftrag über die abschliessende Bewertung einigen. Mangels Einigung hatte die von der kantonalen Behörde bezeichnete Prüfungsinstanz zu entscheiden (Ziffer 2.4.5).