"Individuellen Praktischen Arbeit" führte die zu qualifizierende Person an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag aus. Während einer festgelegten Zeitspanne wurden konkrete Praxisaufträge speziell beobachtet und beurteilt (Ziffer 1.2.3). Die Beurteilung der Auftragserfüllung und der erstellten Dokumentation oblag der vorgesetzten Fachkraft (Ziffer 1.2.4). Mindestens ein Mitglied des Expertenteams hatte die durch die vorgesetzte Fachkraft vorgenommene Beurteilung der Auftragserfüllung und die Plausibilität der vorgeschlagenen Bewertung zu überprüfen (Ziffer 2.4.3).