3.3. Beweiswürdigung Ob das Gericht davon überzeugt ist, dass die Expertin 1 bei entsprechender Bewertung durch die vorgesetzte Fachkraft auch einer Benotung entsprechend der ihrer Auffassung nach je Kompetenz möglichen mittleren bis höchsten Bewertung zugestimmt hätte, ist anhand der fachlichen Qualifikation der Expertin 1 und der Art und Weise, mit welcher sie an der praktischen Prüfung teilgenommen hat, zu beurteilen.