3.1. Tatsachen Der Beurteilungs- und Bewertungsraster ist nach den sieben geprüften Kompetenzbereichen aufgebaut. Je Kompetenz können maximal dreissig Punkte erzielt werden. Zu jeder der Kompetenzen sind mögliche Bewertungskriterien aus dem Bildungsplan – aufgeteilt in die Rubriken "Fähigkeiten", "Haltungen" und "Betriebliche Präzisierungen" – angeführt. Die Expertin 1 hat daneben in der Rubrik "Bemerkungen" handschriftlich und stichwortartig ihre Feststellungen, die sie anlässlich der Prüfung machte, festgehalten. Auf eine Punktzahl hat sie sich nicht festgelegt.