Umstritten ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die von der Beschwerdeführerin am 10. April 2018 (act. 7/14a/1-2) bei der "Individuellen Praktischen Arbeit" erbrachte Leistung mit einer Teilnote von 4.5 zu bewerten (Rz. 15 der Beschwerde), so dass sich zusammen mit der unbestrittenen Teilnote von 3.5 für das Fachgespräch und die Präsentation (Rz. 13 der Beschwerde) für den Qualifikationsbereich "Praktische Arbeiten" eine – auf eine Dezimalstelle aufgerundete – Note von 4.2 (2x4.5, 1x3.5, Durchschnitt 4.1667, aufzurunden auf eine Dezimalstelle) ergibt (Rz. 15 der Beschwerde) und die Beschwerdeführerin das Qualifikationsverfahren mit einer Gesamtnote von 4.2 bestanden hat (Rz. 17 der