18 Abs. 2 V FaGe 2008 – "Praktische Arbeit" fünfzig Prozent, "Berufskenntnisse" dreissig Prozent, "Allgemeinbildung" zwanzig Prozent – berechnet. Ebenso besteht Einigkeit darüber, dass sich die Note für den Qualifikationsbereich "Praktische Arbeiten" (beziehungsweise "Praktische Arbeit IPA") aus der Teilnote für die "Individuelle Praktische Arbeit" (beziehungsweise "Praktische Arbeit mit Dokumentation", zwei Drittel) und der Teilnote für "Präsentation und Fachgespräch" (ein Drittel) berechnet (vgl. Organisationen der Arbeitswelt Santé, Ziff. 5.3 der Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau /