D. M.__ (Beschwerdeführerin) erhob gegen den Entscheid des Bildungsdepartements (Vorinstanz) vom 12. August 2019 durch ihre jetzige Rechtsvertreterin mit Eingabe vom 26. August 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragt, unter Kostenund Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer sei der angefochtene Entscheid aufzuheben, soweit der Rekurs abgewiesen worden sei, und es sei der Kantonale Gewerbeverband anzuweisen, ihr das eidgenössische Fähigkeitszeugnis "Fachfrau Gesundheit EFZ" auszustellen, das für "Praktische Arbeiten" (Schlussnote IPA) eine Note von 4.2 und eine Gesamtnote von 4.2 ausweise.