der "Individuellen Praktischen Arbeit" willkürlich gewesen. Dem Begehren, die Prüfung sei als bestanden zu bewerten, entsprach es nicht mit der Begründung, Voraussetzung für die Erteilung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses sei in jedem Fall ein © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte gültiges Prüfungsresultat. Ein solches liege selbst bei unzweifelhaft nachgewiesenen Verfahrensfehlern nicht vor.