__, vertreten durch ihren damaligen Rechtsvertreter, gab dem Bildungsdepartement mit Eingabe vom 20. Juli 2018 bekannt, sie halte am Rekurs fest, und ergänzte das Rechtsmittel mit dem Antrag, der Prüfungsentscheid vom 19. Juni 2018 sei aufzuheben und es sei festzustellen, die Prüfung zur Fachfrau Gesundheit sei insgesamt mit der Note 5 bestanden, samt Begründung. Das Bildungsdepartement hiess den Rekurs am 12. August 2019 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung vom 19. Juni 2018 auf und wies den Kantonalen Gewerbeverband an, M.__ unentgeltlich und ohne Anrechnung des bisherigen erfolglosen Prüfungsversuchs die Möglichkeit zu geben,