B. Mit E-Mail vom 20. Juni 2018 teilte M.__ dem Amt für Berufsbildung mit, sie sei mit der Bewertung der praktischen Prüfung nicht einverstanden (act. 7/29a/1-1). Am 4. Juli 2018 fand im Amt für Berufsbildung eine Besprechung zwischen der zuständigen Ausbildungsberaterin des Amtes für Berufsbildung, der Chefexpertin für das Qualifikationsverfahren Fachfrau Gesundheit (nachfolgend: Chefexpertin) und M.__ statt. Am 11. und am 16. Juli 2018 fanden zwei weitere Besprechungen zwischen M.__ und der Ausbildungsberaterin statt. Das E-Mail vom 20. Juni 2018 wurde als Rekurserhebung behandelt und M.__ Gelegenheit gegeben, sich bis 20. Juli 2018 über die Weiterführung des Verfahrens zu äussern.