Koordinationsblatt S12 Bauzonendimensionierung, Stand September 2019, S. 4, act. 37). Insoweit lässt sich die angeführte Begründung der Vorinstanz, welcher im Übrigen das der Richtplananpassung 18 zugrundeliegende Gemeindeportrait vom © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 17. August 2017 vor Erlass des angefochtenen Entscheids bereits bekannt gewesen sein musste (act. 14/35/2), nicht halten.