31 und 36) abschliessend vernehmen. Am 4. September 2019 genehmigte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Regierung am 26. März 2019 erlassene Anpassung des kantonalen Richtplans. Im Prüfbericht vom 27. August 2019 hielt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) fest, dass die Beschwerdeführerin keine überdimensionierten Bauzonen besitze und keinen Auszonungsprozess starten müsse © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (S. 3, www.are.admin.ch). Am 14. Januar 2020 veröffentlichte die Regierung die Richtplananpassung 19 (act. 43/17 f.).