0002 und 0004 seien vollständig der Landwirtschaftszone zuzuweisen, die Parzelle Nr. 0003, soweit diese oberhalb des landwirtschaftlichen Fahrwegs, mit Einschluss des landwirtschaftlichen Fahrweges, heute der Bauzone zugeschieden sei (Ziff. 2). Das Einspracheverfahren betreffend überbauungsplan R.__ sei zu sistieren, bis über die Frage der Zonenordnung rechtskräftig entschieden sei (Ziff. 4). Nach Durchführung einer Einspracheverhandlung am 25. Februar 2016 wies der Gemeinderat X.__ die Einsprache und den Sistierungsantrag mit Entscheid vom 14. Juni 2016 ab. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist gegen den Teilzonenplan R.__ am 29. Juli 2016 eröffnete er A.__ und B.__