eine geringe bis mittlere Hochwassergefahr. Am 11. Mai 2012 genehmigte der Gemeinderat X.__ eine "überbauungsvereinbarung" mit C.__ betreffend das Grundstück Nr. 0003. Darin verpflichtete sich C.__, dieses bereits damals seit mehr als 15 Jahren unüberbaute Grundstück innert fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss eines Umzonungsverfahrens zu überbauen, um einer entschädigungslosen Auszonung zuvorzukommen (act. 14/13/7, 19 f., act. 14/23, www.geoportal.ch).