Die Grundstücke liegen an einem nach Westen abfallenden Steilhang am nordöstlichen Siedlungsrand von X.__. Erschlossen werden sie durch die O.__- (Parzelle Nr. 0005), P.__- (Parzelle Nr. 0006) resp. Q.__strasse (Parzelle Nr. 0007), alles Gemeindestrassen zweiter Klasse. Entlang der Südgrenze der Parzelle Nr. 0003 verläuft der Q.__bach (übriges Gewässer, an der südöstlichen Grundstücksecke eingedolt). Gemäss der Gefahrenkarte des Kantons St. Gallen besteht auf den Grundstücken Nrn. 0001-0004 eine mittlere Rutschgefahr und auf Parzelle Nr. 0003 © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte