A. C.__ ist Eigentümer der Grundstücke Nrn. 0001-0004, Grundbuch X.__. Nach dem geltenden Zonenplan der Politischen Gemeinde X.__ vom __ ist die Parzelle Nr. 0003 vollständig, die Parzelle Nr. 0002 auf einer Fläche im Halte von 1013 m2 und die Parzelle Nr. 0004 auf einer solchen von 28 m2 der Wohnzone Hanglage (W2-B) zugewiesen. Die Parzelle Nr. 0001 liegt vollständig, die Parzelle Nr. 0002 auf einer Fläche im Halte von 1469 m2 und die Parzelle Nr. 0004 auf einer solchen von 2454 m2 in der Landwirtschaftszone. Die Grundstücke liegen an einem nach Westen abfallenden Steilhang am nordöstlichen Siedlungsrand von X.__.