2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1‘500 werden dem Beschwerdeführer zu zwei Dritteln und der Vorinstanz zu einem Drittel auferlegt. Der Beschwerdeführer bezahlt unter Verrechnung des geleisteten Kostenvorschusses von CHF 1'500 einen Kostenanteil von CHF 1'000; CHF 500 werden ihm zurückerstattet. Auf die Erhebung des Kostenanteils von CHF 500 bei der Vorinstanz wird verzichtet. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/10