4.1. Der Beschwerdegegner reichte am 25. Juni 2019 ein Gesuch um Entbindung des Berufsgeheimnisses bei der KESB ein. Am 4. Juli 2019 liess er sich telefonisch © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vernehmen, dass er den Willen des Beschwerdeführers respektieren wolle. Ob der Beschwerdegegner damit sein Gesuch um Entbindung vom Berufsgeheimnis zurückziehen wollte, kann vorliegend offenbleiben, wie sich aus der nachstehenden Erwägung ergibt.