Dagegen bringt der Beschwerdeführer zusammengefasst vor, dass die Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung zu keinem Zeitpunkt notwendig gewesen und per Ende März 2019 aufgehoben worden sei. Er bestreitet, an einer Persönlichkeitsstörung zu leiden und selbst- oder fremdgefährdend zu sein. Die Anschuldigungen, dass er Opfer eines "Love Scamming" geworden oder er ein "Money Mule" sei, seien haltlos. Er werde auf keinen Fall erlauben, dass irgendwelche Daten, also Informationen aus seiner Krankengeschichte entnommen werden dürften. Es seien keine erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen gerechtfertigt. 4.