Nach Rechtsprechung und Literatur ist dafür eine Rechtsgüter- und Interessenabwägung vorzunehmen, wobei die Entbindung nur zu bewilligen ist, wenn dies zur Wahrung überwiegender privater oder öffentlicher Interessen notwendig ist. Angesichts der Bedeutung des Berufsgeheimnisses – namentlich des Arztgeheimnisses, welches dem Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte