© Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Die von X.__ verspätet eingereichte Eingabe vom 28. Oktober 2019 wurde mit Schreiben des Abteilungspräsidenten vom 5. November 2019 aus dem Recht gewiesen und ist für das Gericht unbeachtlich. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge und die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: