A.c. Dr. med. W.__ informierte das Gesundheitsdepartement am 4. Juli 2019 telefonisch, dass er den Willen seines Patienten respektieren wolle. Die KESB Bezirk A.__ reichte am 9. Juli 2019 eine schriftliche Stellungnahme ein. Zusammengefasst teilte sie mit, dass seit 16. Februar 2011 eine Beistandschaft bestehe. Aufgrund des Wohnortwechsels von X.__ haben dieser die Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft beantragt. Um genauere Abklärungen betreffend den Gesundheitszustand von X.__ vornehmen zu können, seien die Auskünfte von Dr. med. W.__ – und einem weiteren Arzt – wichtig.