2. Der Vorinstanz wird bis zu einem anderslautenden Entscheid über die aufschiebende Wirkung bzw. bis zum Entscheid des Gerichtes über die Beschwerde der Vertragsschluss untersagt. 3. Die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin werden eingeladen, bis 17. September 2019 materiell zur Beschwerde Stellung zu nehmen (in dreifacher Ausfertigung). Nach unbenützter Frist wird Verzicht angenommen. 4. Die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin bezahlen die amtlichen Kosten des Zwischenverfahrens von CHF 1'200 je zur Hälfte. Der von der Beschwerdeführerin geleistete Kostenvorschuss von CHF 4'600 verbleibt bei der Hauptsache.