Nachdem die Vorinstanz selbst in ihrem Kostenvoranschlag von mutmasslichen Kosten für die ausgeschriebene Arbeitsgattung von CHF 855'000 ausgegangen ist (act. 7.1, Register 5 und 6) und die drei im Streit liegenden Angebote sich zwischen rund CHF 400'000 und CHF 450'000 bewegen, lässt sich ohnehin fragen, inwiefern sich aus der festgestellten Differenz zwischen dem Angebot der Beschwerdeführerin und jenem der Beschwerdegegnerin auf eine Spekulation seitens der Beschwerdeführerin schliessen lässt.