Bei Ziff. 751.202 – Rückvergütung für Kiesmaterial aus Aushub – hat die Beschwerdeführerin ebenfalls eine inklusive-Position offeriert. Die Beschwerdegegnerin hat einen Einheitsbetrag von –CHF 6 pro Kubikmeter eingesetzt. Die nicht vorgesehene Rückerstattungsposition erhöht die Bruttovergabesumme beim Angebot der Beschwerdeführerin und wirkt sich damit zu ihren Lasten aus. Die Auftraggeberin trägt das Risiko, dass viel solches Material anfällt und sie "leer" ausgeht. Insoweit "spekuliert" die Beschwerdeführerin mit ihr zufliessenden Erträgen aus dem Auftrag. Dies führt aber nicht dazu, dass der schliesslich resultierende Preis – im Vergleich zur Offertsumme brutto – stiege.