7.1, Register 4, Seite 7). Die Vorinstanz rechnete zwar im Zeitpunkt der Ausschreibung wohl mit einem Beginn der ausgeschriebenen Arbeitsgattung "Anfang November 2019". Indessen ist mit Blick auf die Mieterstreckung davon auszugehen, dass die dem Baugrubenaushub vorgelagerten Abbrucharbeiten (vgl. act. 7.1, Register 4, Seiten 3 und 4) nicht vor Ende 2020 abgeschlossen sein werden. Die vorinstanzliche Vernehmlassung vom 15. August 2019 enthält keine Konkretisierung einer möglichen Etappierung, die eine zumindest teilweise frühere Realisation der ausgeschriebenen Arbeitsgattung zuliesse.