In den ergänzenden Informationen zur Submission bezieht sich der Zeitpunkt von "Anfang November 2019" auf den Abtrag von Kulturerde für Erdsondenbohrungen, während die Aushubarbeiten auf "ca. Ende Februar 2020" und die Hinterfüllarbeiten der Baugrube auf "ca. Mitte August 2020" terminiert sind (act. 2/7, S. 9/13). Gemäss Protokoll der Sitzung der für den Neubau zuständigen Arbeitsgruppe vom 3. Juli 2019 ist das Mietverhältnis für ein auf dem Baugrundstück noch bestehendes Abbruchobjekt zwar gekündigt, jedoch bis 31. Dezember 2020 erstreckt. Die Möglichkeit einer Etappierung werde abgeklärt (vgl. act. 7.1, Register 4, Seite 7).