mit verfahrensleitender Verfügung vom 9. August 2019 den Abschluss des Vertrags © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte einstweilen untersagt. Mit Vernehmlassung vom 15. August 2019 beantragte die Vorinstanz unter anderem die Abweisung dieses Begehrens unter Kostenfolge. Gleichzeitig reichte sie dem Gericht die Akten der Vergabe ein. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung ihrer Rechtsvertreterin vom 15. August 2019, das Gesuch der Beschwerdeführerin um aufschiebende Wirkung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Der Abteilungspräsident erwägt: