Die Koch AG, Strassen- & Tiefbau, Kies & Beton (Beschwerdeführerin) hat gegen den von der Politischen Gemeinde Widnau (Vorinstanz) am 24. Juli 2019 verfügten und von der Beschwerdeführerin am 29. Juli 2019 entgegengenommenen Zuschlag für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Baugrubenaushub beim Neubau des Alters- und Pflegezentrums Zehntfeldstrasse in Widnau an die Keller Bauunternehmung AG (Beschwerdegegnerin) mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 8. August 2019 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben und unter anderem ein Begehren um aufschiebende Wirkung gestellt. Der zuständige Abteilungspräsident hat der Vorinstanz