Wassers (Art. 16 Abs. 3 lit. a VTN) sowie Pflege, Unterhalt, Kontrollen und Wasseranalysen, die für diese Notwasserfassung in den letzten fünf Jahren © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte durchgeführt worden seien (Art. 16 Abs. 1 und 4 VTN), nachzuweisen. Ferner beantragt er, es sei eine Beweisverfügung zu erlassen und ihm dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.