2. Der Beschwerdeführer stellt die Beweisanträge (act. 8, S. 4-7, 12 Ziff. II/6-8, III/3, IV/B/ 3, act. 21 Ziff. II, III/4), es seien eine mündliche öffentliche Verhandlung sowie ein Augen-schein mit Instruktionsverhandlung durchzuführen; er sei zu befragen und persönlich anzuhören; es seien die Akten zur Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen X.__ in den Jahren 1982 und 1988 sowie die Akten zum Strafverfahren gegen ihn wegen Trinkwasserverschmutzung aus den Jahren 2012 und 2015 beizuziehen;