20-22). Dagegen rekurrierte K.__ durch seinen Rechtsvertreter am 7. November 2016 an das Baudepartment. Am 7. Juli 2017 reichte das Amt für Umwelt (AFU) einen Amtsbericht ein. Am 10. Januar 2018 führte das Baudepartement eine Einigungsverhandlung durch, welche erfolglos verlief (act. 12/1, 11, 26). Mit Entscheid vom 11. Juli 2019 hiess das Baudepartement den Rekurs teilweise gut, soweit es darauf eintrat, und hob den Einspracheentscheid des Gemeinderates B.__ vom 20. Oktober 2016 insoweit auf, als K.__ unter Dispositiv-Ziffer 2 amtliche Kosten auferlegt worden waren (act. 2).