C. Am 28. April 2016 erliess der Gemeinderat B.__ das angepasste Schutzzonenreglement mit zugehörigem Umgrenzungsplan für die Quellfassungen X.__. Danach soll die Parzelle Nr. 0001__, soweit sie bisher in der Schutzzone S2 lag und landwirtschaftlich (Himbeeranbau) genutzt wurde, aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse neu der Schutzzone S3 zugewiesen werden. Ansonsten soll die bisherige Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen auf Parzelle Nr. 0001__ unverändert bleiben. Während der öffentlichen Auflage vom 3. Juni 2016 bis 4. Juli 2016 erhob unter anderem K.__ durch seinen Rechtsvertreter Einsprache.