© Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ausschliesslich für den beruflichen Zweck angeschafft habe (act. G 1 S. 3 Ziff. 6), schliesst deren Verwendbarkeit im privaten Bereich nicht aus. Vor dem geschilderten Hintergrund lässt sich der angefochtene Entscheid inhaltlich nicht beanstanden.