selbständiger Erwerbstätigkeit (X.__) von CHF 109'204 aus. Die Steuerbehörde rechnete diesen Einkünften einen Privatanteil von CHF 1'800 für Fahrzeugkosten, CHF 1'000 für Kleider und CHF 274 für den hälftigen Anteil eines Zeitungs- Abonnements auf. Sie veranlagte das Ehepaar am 21. August 2018 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'200 sowie einem steuerbaren Vermögen von CHF 300'000. Die hiergegen erhobene Einsprache hiess das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 5. März 2019 teilweise gut, verzichtete auf die Aufrechnung der Privatanteile Fahrzeugkosten sowie Zeitungs-Abonnement und reduzierte die Aufrechnung des Privatanteils Kleider auf CHF 940. Die Veranlagung erfolgte auf der