3. Der Beschwerdeführer bezahlt die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2'000 unter Verrechnung mit dem von ihm in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss. Der Abteilungspräsident Die Gerichtsschreiberin Eugster Blanc Gähwiler © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/10